24h Sturmschaden: 01590 4893448

Standard- und Spezialfällungen

Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) für sicheres Abtragen auch an engen Standorten.

Dabei wird der Baum mittels Aufstiegsseil oder Steigeisen begangen und in handhabbaren Teilen zurück gebaut. Wenn durch Hindernisse am Boden das Abwerfen der Baumteile nicht möglich ist, wird zusätzlich ein Ankerpunkt für ein Arbeitsseil gelegt und der Baum an diesem Stück für Stück abgeseilt.

Grundsätzlich sind Baumfällungen ab März bis Oktober im Sinne des Brutschutzes untersagt. Wobei es eine Ausnahme für gärtnerisch genutzte Flächen gibt, hier können Bäume unter bestimmten Voraussetzungen ganzjährig gefällt werden. Wenn der Baum nicht unter etwaigen Schutz steht, muss sichergestellt werden, dass der Baum nicht besetzt ist und sich keinerlei Brut- oder Nistplätze im Baum befinden.

Fällarbeiten in einem Wohngebiet und direkt an einem Schuppen

Aufgrund der Bedeutung für ihre Umwelt unterliegen Bäume unter Umständen einem Schutzstatus und dürfen nicht, oder nicht ohne weiteres gefällt werden.

Regionale Baumsatzungen und nicht zuletzt das Bundesnaturschutzgesetz regeln diese Umstände und etwaige Ausnahmen.

Auf Wunsch übernehmen wir die Antragsstellung für Baumfällungen bei Behörden.

Der Stammfuß wird ab einer passenden Höhe vom Boden aus abgesetzt

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