Leistungen
Standard- und Spezialfällungen
Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) für sicheres Abtragen auch an engen Standorten.
Dabei wird der Baum mittels Aufstiegsseil oder Steigeisen begangen und in handhabbaren Teilen zurück gebaut. Wenn durch Hindernisse am Boden das Abwerfen der Baumteile nicht möglich ist, wird zusätzlich ein Ankerpunkt für ein Arbeitsseil gelegt und der Baum an diesem Stück für Stück abgeseilt.
Grundsätzlich sind Baumfällungen ab März bis Oktober im Sinne des Brutschutzes untersagt. Wobei es eine Ausnahme für gärtnerisch genutzte Flächen gibt, hier können Bäume unter bestimmten Voraussetzungen ganzjährig gefällt werden. Wenn der Baum nicht unter etwaigen Schutz steht, muss sichergestellt werden, dass der Baum nicht besetzt ist und sich keinerlei Brut- oder Nistplätze im Baum befinden.
Fällarbeiten in einem Wohngebiet und direkt an einem Schuppen
Der Stammfuß wird ab einer passenden Höhe vom Boden aus abgesetzt
